Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Varialine GmbH im Bereich Immobilienverwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und verwandte Beratungsleistungen.

Hinweis zur Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen im Verwaltungsvertrag oder in einer schriftlichen Offerte gehen diesen AGB vor.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Varialine GmbH, Sitz: Thunstrasse 92, 3113 Rubigen, Korrespondenzadresse: Postfach, 3113 Rubigen («Varialine»), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Sie gelten insbesondere für die Verwaltung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, Vermietungsmandate, technische Betreuung und damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Baumanagement, Bauleitung, Total- oder Generalunternehmerleistungen sowie Tätigkeiten als Planerin sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden von Varialine nicht angeboten, sofern nicht ein gesonderter schriftlicher Vertrag etwas ausdrücklich anderes regelt. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberschaft gelten nur, wenn Varialine ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung oder Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit zustande. Umfang, Beginn, Vollmachten, Vergütung und besondere Ziele ergeben sich aus dem individuellen Vertrag beziehungsweise der Offerte. Angaben auf der Website sind unverbindlich.

3. Mitwirkung der Auftraggeberschaft

Die Auftraggeberschaft stellt vollständige und richtige Unterlagen, Zugänge, Vollmachten und Informationen rechtzeitig bereit. Sie informiert Varialine unverzüglich über Änderungen, Risiken, laufende Verfahren und besondere Weisungen. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder unrichtiger Angaben können separat verrechnet werden.

4. Ausführung und Beizug Dritter

Varialine erfüllt ihre Aufgaben sorgfältig nach den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Soweit zweckmässig oder vereinbart, darf Varialine Fachpersonen und Drittunternehmen wie Handwerksbetriebe, Versicherungen, IT-Dienstleister oder Berater beiziehen. Aufträge an Dritte werden im Namen der Auftraggeberschaft oder im eigenen Namen gemäss Vertrag erteilt.

5. Weisungen und dringliche Massnahmen

Weisungen sind rechtzeitig und möglichst schriftlich zu erteilen. Bei Gefahr im Verzug oder zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens darf Varialine angemessene Sofortmassnahmen treffen, soweit dies durch Vertrag, Vollmacht oder Geschäftsführung ohne Auftrag gedeckt ist. Die Auftraggeberschaft wird baldmöglichst informiert.

6. Vergütung und Auslagen

Honorare, Pauschalen und besondere Vergütungen richten sich nach dem individuellen Vertrag oder der Offerte. Nicht eingeschlossene Zusatzleistungen sowie notwendige Auslagen und Drittkosten können separat verrechnet werden. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern der individuelle Vertrag keine abweichende Frist vorsieht. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen; notwendige Inkasso- und Mahnkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang weiterbelastet werden.

7. Abrechnungen und Beanstandungen

Abrechnungen, Berichte und Belege sind nach Erhalt zeitnah zu prüfen. Beanstandungen sind Varialine mit nachvollziehbarer Begründung mitzuteilen. Gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt. Offensichtliche Fehler dürfen jederzeit berichtigt werden.

8. Haftung

Varialine haftet für Schäden, die sie in schuldhafter Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Für Hilfspersonen und beigezogene Dritte richtet sich die Haftung nach Vertrag und Gesetz; Varialine haftet insbesondere für eine pflichtwidrige Auswahl oder Instruktion, soweit eine weitergehende Haftung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.

9. Kommunikation und elektronische Zustellung

Die Parteien dürfen per E-Mail und über vereinbarte digitale Systeme kommunizieren. Sie nehmen zur Kenntnis, dass elektronische Kommunikation trotz angemessener Schutzmassnahmen Risiken aufweisen kann. Rechtlich erhebliche Mitteilungen erfolgen über die vertraglich vereinbarten Kanäle.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Varialine behandelt nicht öffentliche Informationen vertraulich und bearbeitet Personendaten gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht und der veröffentlichten Datenschutzerklärung. Die Auftraggeberschaft stellt sicher, dass sie Daten, die sie Varialine übermittelt, rechtmässig bekanntgeben darf.

11. Vertragsdauer und Beendigung

Dauer, ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei Vertragsende sind offene Honorare, Auslagen und Drittkosten fällig. Die Übergabe von Unterlagen und Daten erfolgt nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben.

12. Arbeitsergebnisse und Unterlagen

Vorbestehende Rechte verbleiben bei der jeweiligen Partei. Von Varialine erstellte Arbeitsergebnisse dürfen für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Interne Methoden, Vorlagen und nicht objektspezifisches Know-how verbleiben bei Varialine. Gesetzliche Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.

13. Änderungen und Teilunwirksamkeit

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

14. Mehrwertsteuer

Varialine ist im Rahmen einer MWST-Gruppe mehrwertsteuerpflichtig. Soweit geschuldet, wird die Mehrwertsteuer auf Offerten und Rechnungen ausgewiesen. Die massgebende Gruppen-MWST-Nummer lautet CHE-183.264.703 MWST und wird auf den Geschäftsdokumenten ausgewiesen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Bern, Gerichtsregion Bern-Mittelland. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände – insbesondere solche zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, Mietparteien oder anderen geschützten Personen – bleiben vorbehalten.

Version 1.0 · Stand: 13. August 2026